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Wissenskonzentration

Gefahr oder ein Segen?

Das gesamte Wissen eines Unternehmens beruht heutzutage nicht mehr ausschließlich auf dem Wissen des einzelnen Mitarbeiters, sondern auf der kollektiven Zusammenführung dieses Wissens in elektronischer Form.

Den synergistischen Vorteilen der Zusammenführung, stehen die Risiken dieser Datenkonzentration gegenüber. Der Verlust, die Vernichtung durch unsachgemäßen Umgang, oder die unerwünschte Weitergabe dieser Daten führen zu unkalkulierbaren Risiken. Durch die Analyse der bestehenden Datenstruktur und der Prozessabläufe lassen sich die Risiken aufdecken und durch geeignete Maßnahmen minimieren.

 

Wissen erhalten und entwickeln

Ich biete Ihnen die Ist-Analyse, Aufnahme der bestehenden Prozessstrukturen, Erarbeitung von Lösungsvorschlägen, Unterstützung bei der Implementierung neuer Prozesse und Schulung/Sensibilisierung der Mitarbeiter.

Gerne übernehme ich für Sie die Aufgabe des IT-Sicherheitsbeauftragten oder des externen Datenschutzbeauftragten nach dem BDSG.

 


Detail-Wissen

Der Datenschutzbeauftragte berät Ihr Unternehmen bei der Umsetzung des BDSG und wirkt auf die Einhaltung des Gesetzes hin. Er führt bei Bedarf Vorabkontrollen durch, erstellt und pflegt auf Wunsch das interne und externe Verfahrensverzeichnis. Weiterhin dient er als Ansprechpartner für alle datenschutzrelevanten Fragen und fungiert als Kommunikationsschnittstelle zwischen Unternehmen und den Landesdatenschutzbehörden.


Der IT-Sicherheitsbeauftragte unterstützt Ihr Unternehmen bei der Konzeptionierung und Umsetzung von IT-Projekten. Er untersucht betsehende Strukturen auf vorhandene Sicherheitsmängel, führt Bedrohungsanalysen durch und erarbeitet aufgrund dieser Ergebnisse Sicherheitskonzepte. Weiterhin begleitet und überwacht er Ihr Unternehmen bei der Implementierung und Einhaltung dieser Sicherheitskonzepte.

 
 

 

Haben Sie sich schon einmal folgende Fragen gestellt:

Gibt es Richtlinien für den Umgang mit mobilen Datenträgern in Ihrem Unternehmen?

Gibt es eine E-Mail- oder Internetsicherheitsrichtlinie in Ihrem Unternehmen?

Sind die Notebooks Ihrer Mitarbeiter bei Verlust vor unberechtigtem Zugriff geschützt?

Ist Ihr Backup jemals auf die Restore-Fähigkeit überprüft worden?

Sind Sie verpflichtet einen Datenschutzbeauftragten zu bestellen?